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Kreisverband Freising/Erding/Dachau e.V.
Pressemitteilungen

 

Dachau, 30.01.14

Dachauer Stadtrat interpretiert Unfallstatistik zuungunsten jugendlicher Radfahrer und zieht die falschen Schlüsse

Mit Unverständnis und Enttäuschung hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) die jüngsten Beschlüsse des Dachauer Stadtrats zum Radverkehr aufgenommen. Ausschlaggebend für die Beschlüsse ist eine Aufforderung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vor dem Hintergrund der Ergebnisse im Kinderunfallatlas 2006 bis 2010, in dem Dachau insbesondere bei den Radunfällen mit Kindern bis 14 Jahren im bayernweiten Vergleich ein Spitzenwert einnimmt.

Der VCD reagiert mit Unverständnis deshalb, weil die dramatischen Unfallzahlen ausschließlich zu Ungunsten der meist jugendlichen verunglückten Radfahrer ausgelegt wurden. Noch größeres Unverständnis entsteht, wenn man die Statistik genau betrachtet. Rechnet man nämlich diejenigen Radfahrer (8 %) ab, die ohne Fremdeinwirkung verunglückt sind, sieht die Statistik schon ganz anders aus. Dann erkennt man, dass 61 % der Unfälle, also zwei Drittel, durch Autofahrer verursacht wurden.

Enttäuscht ist der VCD über die beschlossenen Maßnahmen. Anstatt selbstkritisch zu hinterfragen, ob die Stadt zu wenig für einen sicheren und gleichberechtigten Radverkehr getan hat, soll nun die Polizei u. a. Jagd auf (jugendliche) Geisterradler machen. Im 2013 verabschiedeten Nationalen Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums heißt es dazu: "Regelübertretungen und Unfälle können ein Indiz für Defizite in der Infrastruktur sein". Der Stadtrat sollte sich dies und die erschreckenden Zahlen zu Herzen nehmen und endlich Maßnahmen ergreifen, die den Radverkehr fördern, anstatt einseitig die Radfahrer anzugreifen. Zur Erinnerung: mit über 60.000 Fahrten täglich gehört der innerstädtische Verkehr zu den Hauptproblemen der Stadt. Es ist unabdingbar, dass sowohl die Radinfrastruktur verbessert werden muss, als auch der Autofahrer rücksichtsvoller gegenüber dem Radfahrer werden muss!

Der VCD schlägt als geeignete Maßnahmen vor: Aufklärungskampagnen für Autofahrer und Radfahrer zum weitgehenden Wegfall der Radwegbenutzungspflicht. Fahrstreifen und Schutzstreifen als die vom Gesetzgeber favorisierten Radverkehrsanlagen installieren. Radfahrampeln an gefährlichen Kreuzungen installieren. Das Radwegenetz insbesondere zu und von den Schulen, Bahnhöfen usw. radfahrerfreundlich gestalten. Radfahrstraßen ausschildern. Tempo 30 in Straßen, die als Hauptverbindung zu den Schulen gelten, nicht nur in Nebenstraßen.

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