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Entschwefelung von Kerosin
Während bereits seit Jahren bei Benzin und Diesel eine Entschwefelung auf max. 10 ppm erfolgt, ist dies bei Kerosin leider nicht der Fall. Der hohe Schwefelgehalt hat einen erheblichen Schadstoffausstoß zur Folge, inklusive Ultrafeinstaub. Dies führt insbesondere für die Menschen im direkten Umfeld der Flughäfen zu einer massiven Belastung mit gesundheitlichen Schädigungen, in erster Linie zu Atemwegserkrankungen, aber auch zu weiteren negativen gesundheitlichen Auswirkungen.
Der hohe Schwefelgehalt belastet ebenso die Natur. So führt dies zu zusätzlichen Kondensstreifen, die enorm zum Treibhauseffekt beitragen. Eine Entschwefelung wäre somit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, als Non-CO2-Maßnahme.
Dabei wäre technisch eine Entschwefelung ohne weiteres möglich; die Kosten halten sich mit etwa 1 bis 2 Cent zusätzlich pro Liter Kerosin sehr deutlich in Grenzen.
Der VCD fordert daher - wie auch andere Umweltverbände - die Bundesregierung auf, endlich eine Entschwefelung von Kerosin in die Wege zu leiten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.keine-startbahn3.de.
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Planungen zur 3. Startbahn
Beim Bürgerentscheid am 17. Juni 2012 entschieden sich die Bürger der
Stadt München deutlich gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am
Münchner Flughafen.
Das Ergebnis des Bürgerentscheides im Detail:
- Frage 1 (Ratsbegehren): "Für den Bau der 3.Startbahn ...?"
ja | 46,8% |
nein | 53,2% |
- Frage 2 (Bürgerbegehren): "Ausstieg aus dem Großprojekt ...?"
ja | 55,7% |
nein | 44,3% |
- Frage 3 (Stichfrage): "Wenn keine klare Entscheidung, was soll
gelten...?
Startbahn bauen | 45,6% |
keine Startbahn | 54,4% |
Die Wahlbeteiligung betrug 32,7%.
Mit diesem klaren Ergebnis scheidet die Landeshauptstadt München als
Gesellschafterin aus dem Kreis der Befürworter aus. OB Ude erklärte
bereits, er werde das Votum der Bürger akzeptieren, auch über die
rechtlich nur einjährige Bindungsfrist hinaus. Nachdem für die geplante
Baumaßnahme Einstimmigkeit bei den drei Gesellschaftern (Bund, Land,
Stadt München) nötig ist, kann die Baumaßnahme in absehbarer Zeit nicht
erfolgen. Der VCD begrüßt ausdrücklich diese klare Entscheidung.
Die Bayerische Staatsregierung möchte aber trotzdem weiterhin an diesem
unsinnigen Großprojekt festhalten. Und dies obwohl auch bei einer
repräsentativen bayernweiten Meinungsumfrage das Ergebnis praktisch fast
genauso wie in der Stadt München selbst ausgefallen wäre.
Im Juli 2005 wurden Pläne für den Bau einer 3. Start- und Landebahn
am Flughafen München bekanntgegeben. Anfängliche Versuche, Betroffene
und deren Gemeinden gegeneinander auszuspielen, fruchteten
glücklicherweise nicht. Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen,
kirchliche und sonstige Gruppierungen haben sich im Aktionsbündnis
AufgeMUCkt zusammengeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 24. August 2007 von der
Flughafen München GmbH bei der Regierung von Oberbayern beantragt. In
diesem Planfeststellungsverfahren gingen im Herbst 2007 nach Aussage der
Regierung von Oberbayern knapp 60000 Einwendungen gegen die
geplante 3. Start- und Landebahn ein. Nach Sichtung und Prüfung
durch die Regierung von Oberbayern der fast ausschließlich individuellen
Einwendungen erfolgten die Anhörungen in Unterschleißheim. Zuerst die
Gemeinden, Behörden und Verbände im November und Dezember 2008,
anschließend von Januar bis März 2009 die Anhörung der Privatpersonen,
welche eine Einwendung im Verfahren erhoben hatten. Zahlreiche
Bürgerinnen und Bürger brachten ihre Betroffenheit im Ballhausforum in
Unterschleißheim persönlich zum Ausdruck.
Im April/Mai 2010 erfolgte eine erneute Auslegung der ergänzenden
Planungsunterlagen, wogegen wiederum 24808 Einwendungen bei der
Regierung von Oberbayern eingingen. Die Regierung von Oberbayern führte
jedoch - trotz Protesten - keine neuen Erörterungen mehr durch.
Die Regierung von Oberbayern hatte am 26. Juli 2011 den
Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) erlassen. Hiergegen wurden
im November 2011 mehrere Klagen vor Gericht eingereicht. U. a. klagen
die Stadt Freising, einige Gemeinden, Musterkläger der
Schutzgemeinschaft sowie der Bund Naturschutz. Schließlich erklärte die
Bayerische Staatsregierung und die FMG (Flughafen München GmbH), keinen
Gebrauch von der sofortigen Vollziehbarkeit machen zu wollen, sondern
erst die gerichtliche Entscheidung im Hauptverfahren abzuwarten.
Mit dem Bürgerentscheid am 17. Juni 2012 stieg die Landeshauptstadt
München als Gesellschafterin aus dem Projekt aus. Der Bürgerentscheid
könnte zwar nach Ablauf eines Jahres wieder vom Stadtrat verworfen
werden; aber auch der neue Oberbürgermeister Dieter Reiter stellte klar,
für ihn zähle der Bürgerwille auch weiterhin.
Dennoch begann am 20. März 2013 der Prozess vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (VGH). Insgesamt 17 Kläger klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss: Gemeinden, Privatpersonen und der BUND
Naturschutz. Am 19. Februar 2014 erging das Gerichtsurteil: Die
Klage wurde in allen Punkten abgelehnt, eine Revision nicht zugelassen.
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wurde vor dem
Bundesverwaltungsgericht geklagt, um gegen die Nichtzulassung der
Revision juristisch vorzugehen. Allerdings wurde auch diese Klage am
15. Juli 2015 abgewiesen. Auch die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde im Juli 2021 abgewiesen.
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zur Ablehnung vom 20. Juli 2021
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Ablehnung vom 1. Juni 2021
- Bericht in der Süddeutschen Zeitung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Juli 2021
Eine 3. Start- und Landebahn ist objektiv betrachtet überhaupt nicht nötig. Das bisherige sehr leistungsfähige 2-Bahnen-System hat eine Kapazität von über 60 Millionen Passagiere. Unmittelbar vor der Covid-19-Pandemie waren es 2019 knapp 48 Millionen Passagiere - London-Heathrow bewältigte mit einem weniger leistungsfähigen 2-Bahnen-System 2018 sogar 80 Millionen Passagiere mit 500.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen). Auch vor Covid-19 war die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen München wieder auf den Stand von 2004 zurückgefallen, da die Fluggesellschaften immer größere Maschinen einsetzen. Fanden 2008 bereits 432.000 Starts- und Landungen statt, so waren es 2014 nur noch 377.000, 2019 gab es insgesamt 417.000 Flugbewegungen.
Am 16. September 2020 verkündete Ministerpräsident Markus Söder, in seiner Amtszeit werde die 3. Startbahn nicht mehr kommen. Die wirtschaftlichen Zahlen sprächen dagegen, und auch der Klimaschutz. Daher sei der Bau einer 3. Startbahn jetzt illusorisch.
Der VCD begrüßt diese Entscheidung - allerdings reicht es nicht, das Projekt lediglich "auf Eis zu legen". Der VCD fordert eine eindeutige und konsequente Entscheidung – das Projekt "3. Startbahn" muss endgültig aufgegeben werden! Das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 rückt generell den Klimaschutz zunehmend in den Focus. Daher muss der bestehende Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) aufgehoben werden. Solange dies nicht geschieht, schwebt weiterhin ein Damoklesschwert über den betroffenen Gemeinden.
Die Auswirkungen für das Flughafen-Umland wären bei der 3. Startbahn katastrophal. Aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes stellt dies eine völlig verfehlte Verkehrspolitik dar. Der VCD fordert eine endgültige Aufgabe der Planungen und den vollständigen Verzicht auf dieses verheerende Großprojekt. Dieses unnötige Prestigeprojekt aus der Ära Stoiber muss endlich zu Fall gebracht werden!
Weitere Informationen finden Sie unter
www.keine-startbahn3.de
sowie
www.besserfuerbayern.de.
Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2021 über die Klage zum Klimaschutzgesetz
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Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Fluglärm gestört.
7 % der Bevölkerung leidet hochgradig unter Fluglärm und ist damit einem
erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Bei Kindern, die im Umkreis von Flughäfen leben,
wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt.
Das im Juni 2007 in Kraft getretene neue Fluglärmgesetz ist aus Sicht des VCD
absolut unzureichend. Bei der Novellierung des Gesetzes standen eindeutig
wirtschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund - das Gesetz schützt jetzt vor
allem die Flughafenbetreiber. Zudem betrifft es nur den passiven Lärmschutz;
mit der Zunahme des Flugverkehrs wird es aber immer wichtiger, auch den aktiven
Lärmschutz gesetzlich zu verankern, d.h. den Lärm an der Quelle zu bekämpfen.
Die Grenzwerte entsprechen nicht den neuesten Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung.
Das Fluglärmgesetz bietet insbesondere keinen wirksamen Schutz vor
gesundheitsschädlichem nächtlichen Fluglärm.
Der VCD fordert eine deutliche Nachbesserung der gesetzlichen Bestimmungen,
wobei gesundheitliche Aspekte der betroffenen Anwohner den Schwerpunkt der
Regelungen ausmachen müssen.
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Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit gegen die 3. Startbahn durch
eine Spende:
VCD Kreisverband Freising/Erding/Dachau e.V.
Kontonummer: 3459
Bankleitzahl 700 510 03
Sparkasse Freising
Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift und den Vermerk
"Quittung" an, wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen.
Bei Spenden bis 100 Euro kann das Finanzamt auch den
Einzahlungsbeleg oder den Kontoauszug als Nachweis anerkennen,
muss es aber nicht tun. Wir stellen Ihnen in solchen Fällen gerne
nachträglich eine Spendenbescheinigung aus.
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Die Folgen des Flugverkehrs für Mensch und Umwelt sind enorm. Schwer wiegt die Luftverschmutzung durch An- und Abflüge, die Abfertigung von Flugzeugen und den Zubringerverkehr. Probleme bereiten auch der hohe Energieverbrauch beim Betrieb des Flughafens, die Boden- und Gewässerbelastung sowieso der Flächenverbrauch.
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Foto: IPCC
Aviation and the Global Atmosphere, 1999
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Eine der wichtigsten Ursachen für Klimaänderungen ist der Treibhauseffekt , der sowohl auf natürliche Prozesse als auch auf die Wirtschaftsweise des Menschen zurückzuführen ist. Insbesondere die Freisetzung der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Stickoxide und Fluorchlorkohlenwasserstoffe nahm in den letzten 50 Jahren enorm zu. Verursacher sind die Industrie, der Energiesektor und - in wachsendem Maße - der Verkehr.
Schiff und Pkw sind bisher noch für einen höheren CO2-Ausstoß verantwortlich, aber wer die Wachstumsprognosen des Flugverkehrs betrachtet, entwickelt sich der Flugverkehr zum Klimakiller Nr. 1. Die klimaschädlichen Gase haben eine 2- bis 4-fach stärkere Treibhauswirkung als die gleiche Menge am Boden. Bei einem Flug z.B. nach Korfu verursacht jeder Flugpassagier fast so große Klimaschäden wie durch ein Jahr Autofahren.
Dennoch ist der gewerbliche Flugverkehr steuerbefreit: Es gibt keine
Steuer auf Kerosin und für Auslandstickets muss man keine Mehrwertsteuer
bezahlen. Zusätzlich bekommen die Fluggesellschaften in München noch für
Flüge über 5 Stunden Subventionen für Kerosin als
"Marketing-Zuschuß". Der internationale Flugverkehr ist auch weder im
Kyoto-Protokoll noch im Emissionshandel integriert.
Die Forderungen des VCD:
- Verzicht auf die 3. Startbahn am Flughafen München,
Abrücken vom Ziel "internationales Drehkreuz"
- endlich Abschaffung des "Marketing-Zuschusses"
für Langstreckenflüge am Münchner Flughafen
- Rückzahlung der aus Steuergeldern eingeräumten Kredite
(seit 1972; 1,3 Milliarden €, mit Zinsen rund 3 Milliarden €)
- Einführung einer Kerosinbesteuerung
- Mehrwertsteuer auf internationale Tickets
- keine Subventionen mehr für den Flugverkehr
Es ist an der Zeit die wirtschaftliche Bevorzugung des Flugverkehrs zu beenden. Auf seine negativen Folgen für Klima und Umwelt muss dringend reagiert werden.
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