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Kreisverband Freising/Erding/Dachau e.V.
Pressemitteilungen

 

Erding, 04.04.13

gemeinsame Pressemitteilung des ADFC und des Verkehrsclub Deutschland (VCD)

Enttäuschung für den Dachauer Radverkehr - trotz der ermutigenden Neuregelungen der neuen Straßenverkehrsordnung

Nur wenige Tage bevor am 1. April 2013 die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Verbesserungen für den Radverkehr in Kraft getreten ist, hat der Dachauer Stadtrat eine fahrradgerechtere Umgestaltung der Martin-Huber Straße abgelehnt.

Mit großer Enttäuschung und Verwunderung hat der ADFC und Verkehrsclub Deutschland (VCD) diese Entscheidung aufgenommen. Ironischer Weise wurden gerade die vom Stadtrat abgelehnten Rad(schutz)streifen in der neuen StVO ausdrücklich als adäquate und sichere Lösung für den Radverkehr benannt. Die Ablehnung ist umso unverständlicher, da im Vorfeld ein breiter Konsens von Verwaltung, Polizei und Politik dem Antrag vorausgegangen ist.

Oberbürgermeister Peter Bürgel hat mit der Aussage, Radfahrstreifen seien Alibilösungen, ein Vorurteil aus der Schublade gezogen, das durch die Empfehlungen der neue StVO endgültig widerlegt wurde und in keiner Weise mehr haltbar ist. Es ist zu hoffen, dass sich die Verwaltung und Stadtrat durch diese Behauptung nicht beeinflussen lassen um zukünftige Lösungen für den Radverkehr in Dachau nicht noch schwieriger zu machen.

Für ADFC und VCD kann es daher nur die Aufforderung für Politik und Verwaltung geben: Erkennen Sie den Radverkehr als vollwertigen Bestandteil der innerstädtischen Mobilität an. Nehmen Sie die Erkenntnis aus dem "Nationalen Radverkehrsplan 2020" ernst: "Regelübertretungen und Unfälle können ein Indiz für Defizite in der Infrastruktur sein". Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs die der Gesetzgeber bietet. Aber akzeptieren Sie, dass dies es ohne Einschränkung des innerstädtischen Kraftverkehr nicht möglich ist. Behandeln Sie bei Planungen den Radverkehr nicht als lästiges Übel sondern als integraler Teil des Verkehrs. Radstreifen sind keine Alibilösung sondern ein wertvolles und anerkanntes Mittel der Förderung von sicherem Radverkehr. Nehmen Sie das Mobilitätsleitbild ernst und anerkennen Sie bei täglich weit über 50.000 Fahrzeugen "hausgemachten" innerstädtischen Kraftverkehr, dass Radverkehr ein wirksames Mittel zu Verkehrsvermeidung ist.

Ein Ergebnis der neuen StVO ist u. a. der Wegfall von benutzungspflichtigen Radwegen. Es wurden in Dachau tatsächlich schon im Sinne der Neureglung viele benutzungspflichtige Radwege innerorts abgebaut. Weiterführende Maßnahmen und Umgestaltungen, die es beispielsweise den Radfahrern gefahrlos ermöglichen, von benutzungspflichtigen Radwegen auf die Fahrbahn zu wechseln, sowie eine langfristige Aufklärungskampagne für Radfahrer aber auch für Autofahrer lassen auf sich warten. Aussagen bei der Ablehnung der Umgestaltung der Martin-Huber-Straße wie: "Radfahrer können auch anderen Wege wählen" lassen ahnen, welchen geringen Stellenwert der Radverkehrs in Dachau gegenüber z. B. Parkplätze hat. Vor diesem Hintergrund muss die Frage gestellt werden, wie die Stadt in Zukunft den Radverkehr fördern will. Das Ziel Dachaus sollte es sein, in einigen Jahren von Platz 236 (von 252 deutschen Städten) im ADFC Fahrradklimatest, zumindest unter die Top 100 zu kommen.

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