VCD Landesverband Bayern e. V.
Landtagswahlen 2018

VCD Aktion

10 Forderungen zur Landtagswahl

Bayerns gegenwärtige Regierung vernachlässigt den Klimaschutz. Besonders im Verkehrssektor nehmen deswegen die CO2-Emissionen zu statt ab. Hier beschränkt sich die Staatsregierung auf symbolische "Maßnahmen". Durch zusätzliches Personal und mehr Finanzmittel wird der Straßenbau beschleunigt. Der überfällige Ausbau von Bahnstrecken, ob Elektrifizierung oder Reaktivierung, dauert dagegen Jahrzehnte. Viele Mittel im Nahverkehr werden auf Jahre hinaus von dem Prestigeprojekt "2.-S-Bahn-Tunnel" in München mit zweifelhafter Wirkung verschlungen.

Der VCD hat daher "10 Forderungen zur Landtagswahl" aufgestellt und vor der Landtagswahl an die Parteien in Einzelgesprächen herangetragen. Die Forderungen werden durch konkrete Vorschläge für wirksame Maßnahmen ergänzt, deren Umsetzung in der Verantwortung der jetzigen und einer zukünftigen Staatsregierung liegt. Das übergreifende Ziel ist, den vernachlässigten Klimaschutz im Verkehr endlich voranzubringen.

Unsere Forderungen zur Landtagswahl

10 Forderungen auf DIN A4

  1. Das übergeordnete Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen um 40 % im Mobilitätsbereich bis 2020. Da dieses Ziel nun nicht mehr zu erreichen ist, soll die Landesregierung bis Ende 2019 ein Programm vorlegen, wie die Reduktion um 40 % möglichst schnell nachgeholt werden kann. Diesem Programm haben sich alle Maßnahmen im Mobilitätsbereich unterzuordnen.
  2. Das neue Verkehrsministerium sollte sich als Mobilitätsministerium verstehen. Der Straßenausbau hat hinter der Gestaltung der Verkehrswende unter Beachtung der Klimaziele zurückzustehen. Straßenbaubehörden sind zu Mobilitätsbehörden weiterzuentwickeln, die Verkehr verkehrsmittelübergreifend planen und weiter entwickeln.
  3. Die Verkehrswende hat bedeutende Auswirkungen auf die bayerischen Pkw-Hersteller. Zur sozial verträglichen Umsetzung der Wende sollte der bayerische Staat klare Rahmenbedingungen setzen, die die derzeit produktlastig ausgerichteten Firmen dazu anhalten, sich zu Mobilitätsdienstleistern zu reorganisieren.
  4. Im Schienenverkehr ist das politische Ziel "Deutschlandtakt" auf Grundlage der Festlegungen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung auf Bayern zu übertragen. Dazu müssen die nötigen Mittel zur Bestellung der Zugleistungen bereitgestellt werden. In den Großstädten Augsburg, Regensburg und Würzburg sind die Regionalverbindungen zu S-Bahn-Netzen zu entwickeln. Der Regionalexpressverkehr sollte ausgeweitet werden. Bahnstrecken im ländlichen Raum sind zu reaktivieren, wenn unter Beachtung des Netzeffektes 1000 Reisenden-Kilometer je Kilometer der zu reaktivierenden Bahnstrecke realisiert werden können.
  5. Der Freistaat organisiert den öffentlichen Nahverkehr so, dass die Vorgaben der Leitlinien zur Nahverkehrsplanung aus dem Jahr 1998 von den Aufgabenträgern umgesetzt werden. Förderinstrumente sind so auszugestalten, dass eine Zahlung nur dann erfolgt, wenn benachbarte Aufgabenträger zusammenarbeiten und mit dem Angebot die Vorgaben der Leitlinie erfüllen. Die bayerische Eisenbahngesellschaft ist personell so auszustatten, dass sie Abstimmung benachbarter Aufgabenträger übernehmen kann. Weiterhin sollte sie in eigener Regie Regionalbuslinien zwischen benachbarten Oberzentren ohne direkte Schienenanbindung einrichten und finanzieren.
  6. Das Land soll Radschnellwege und ein überörtliches Verkehrsnetz für den Alltagsradverkehr planen, finanzieren und unterhalten. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen verdoppelt werden. Die AGFK wird personell aufgewertet und übernimmt eine Aufsichtsfunktion zur Umsetzung der Radverkehrsförderung.
  7. Fußgänger sind bei allen Planungen primär zu berücksichtigen. Insbesondere die Umsetzung der geltenden Baurichtlinien für den Fußverkehr gehört durchgesetzt und überwacht unter anderem, indem die Auszahlung von Fördergeldern daran gebunden wird. In einem bayernweiten Pilotprojekt "fußgängerfreundliche Städte" sollen die Planung und der Umbau von 50 Klein- und Mittelstädten zu mehr Fußgängerfreundlichkeit und Aufenthaltsqualität auch außerhalb von Fußgängerzonen gefördert werden.
  8. Die Verringerung der Emissionen des Verkehrs (Luftschadstoffe und Lärm) bekommt Vorrang vor dem bisherigen Primat des schnell fließenden Verkehrs, so wie dies in anderen Bundesländern bereits stattfindet. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer vor den Emissionen des Verkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zu ermöglichen. Kommunen erhalten Beratung bei der Umsetzung von emissionsmindernden Maßnahmen.
  9. Der Straßenverkehr soll nach dem Ziel "keine Verkehrstoten" (Vision Zero) organisiert werden. Alle baulichen und nicht-baulichen Maßnahmen haben sich daran zu messen. Es ist ein Programm zu entwickeln, wie die Verkehrssicherheit von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern innerhalb der nächsten fünf Jahre merklich verbessert werden kann.
  10. Um die Klimaziele zu erreichen, dürfen Flughäfen nicht weiter ausgebaut werden. Das gilt insbesondere für den Flughafen München, dessen Zahl von Flugbewegungen bisher jede Prognose unterboten hat. Regionalflughäfen sollen nicht mehr subventioniert und bei fehlender Rentabilität stillgelegt werden.

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