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Unsere Frage zur Verkehrspolitik

Frage 1:  Wie kann - Ihrer Meinung nach - die Anzahl der durch den Straßenverkehr getöteten oder verletzten Menschen gesenkt werden?

 
Die Antworten der Parteien

CSU

Ziel unserer Verkehrssicherheitsarbeit ist, die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten um mindestens 10 % zu verringern. Zugleich wollen wir die Position des Freistaates Bayern trotz knapper Kassen und des sicher deutlich steigenden Verkehrs auf unseren Straßen bei der Unfallbilanz im bundesweiten Vergleich der Länder nachhaltig verbessern. Dazu setzen wir neben den bisherigen Maßnahmen auf sieben Handlungsfelder, darunter die mobile, flexible Verkehrsüberwachung, eine höhere Gurtanlegequote, weitere neuartige Drogenvortestgeräte, spezielle Ansätze zugunsten junger Fahranfänger, das durch ein EDV-Expertensystem gestützte gezielte Reagieren der rund 100 Unfallkommissionen bei lokalen Unfallhäufungen, ferner ein Programm „Sichere Kreuzung" und gezielte LKW-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnen. Trotz der insgesamt sinkenden Tendenz der letzten Jahre bildet auch die Unfallverhütung und Verkehrssicherheit eine tragende Säule der Inneren Sicherheit.

Im Jahr 2002 gab es über 329.000 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle in Bayern, bei denen über 83.900 Menschen verletzt (- 5 %) und 1.283 (- 3%) getötet wurden. In den letzten 10 Jahren hat die Anzahl der Getöteten in Bayern damit um fast 30 abgenommen. Verletzt wurden seit 1953, also dem Beginn der Verkehrsunfallstatistik, auf den Straßen des Freistaates insgesamt 4,1 Millionen Verkehrsteilnehmer; fast 123.000 kamen zudem im Straßenverkehr ums Leben. Allein im Jahr 2002 entstand ein Schaden von 4,2 Milliarden Euro. 2002 wurden bei rund 3.000 Verkehrsunfällen insgesamt 5.260 Kinder verletzt und 28 Kinder getötet, was im Zehn-Jahres-Vergleich ein Minus von rund 15 % darstellt. Davon waren 661 Schulwegunfälle mit 737 verletzten und 2 getöteten Schulkindern. Zum Vergleich: 1972 waren es noch 1.131 solcher Unfälle mit 1.165 verletzten und 35 getöteten Schülern.

SPD Die SPD hat unsere Fragen nicht beantwortet, sondern uns ihr verkehrspolitisches Programm zugesandt, das nicht alle Fragen behandelt.
Die Grünen Das Sicherheitsniveau im Straßenverkehr kann beispielsweise durch ein Tempolimit erhöht werden.
ÖDP Eine deutliche Reduzierung des Pkw- und Lkw-Verkehrs, wie sie von der ödp angestrebt wird, ist der beste Weg zu weniger Toten und Verletzten im Straßenverkehr. Der verbleibende Verkehr muss durch Tempolimits entschärft werden, die sich an den Bedürfnissen von Mensch und Umwelt orientieren und nicht an den Maßgaben der Autoindustrie. Es ist auch nicht plausibel, dass in zahlreichen europäischen Ländern Tempolimits auf Autobahnen durchgesetzt wurden und bestehen, in Deutschland diese Forderung jedoch als Tabuthema gilt. Die ödp tritt ein für ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, von 80 km/h auf Landstraßen und von 30 km/h auf innerörtlichen Straßen (Ausnahme: Haupt-Durchgangsstraßen: Tempo 50 km/h). Besonders innerorts wären reduzierte Geschwindigkeiten ein großer Fortschritt hin zu mehr Sicherheit.
FDP Verkehrssicherheit hat oberste Priorität unter den verkehrspolitischen Zielen der FDP. Insgesamt hat es in den letzten 30 Jahren eine zwar erfreuliche, keinesfalls jedoch zufriedenstellende Entwicklung bei den Auswirkungen von Verkehrsunfällen gegeben. Seit 1970 ist ein kontinuierlicher Rückgang von ca. 20.000 Verkehrstoten auf unter 7.000 zu verzeichnen, Tendenz jährlich abnehmende Zahlen. Die Anzahl der Verletzten ist fast konstant geblieben, auch wenn die Zahl der Unfälle zugenommen hat. Ursächlich für diese Entwicklung ist für uns in erster Linie die Verbesserung der passiven Sicherheit der Fahrzeuge, die verbesserte Infrastruktur (noch) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Rettungswesens. Wir sind deshalb zur weiteren Verbesserung der Situation dabei, ein Programm zu entwickeln, welches das Ziel "Keine Verkehrstoten" anstrebt. Für die FDP beginnt diese Arbeit in der Familie, in den Schulen, aber auch bei der Ausbildung der Ausbilder, d.h., bei einer Reform des Fahrlehrergesetzes. Nach wie vor ist der Fahrlehrer ein Fort- und kein Ausbildungsberuf, von den pädagogischen Anforderungen ganz zu schweigen. Weitere durchgreifende Erfolge der o.a. Zahlen erfordern deshalb aus unserer Sicht auch grundlegende Änderungen.
Freie Wähler Die "Freien Wähler in Bayern" haben uns nicht geantwortet.

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Wir gehen neue Wege
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