Pressemitteilung
14/2000

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Nürnberg, 11. April 2000

VCD Bayern fordert Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und eine konsequente Durchsetzung aller bestehenden Tempolimits

Augsburg. – Angesichts der hohen Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern – besonders von Kindern – im Straßenverkehr hat sich der Landesverband Bayern des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) für wirksame Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vor allem innerorts ausgesprochen. In einer bei der Landesmitgliederversammlung des Verbandes verabschiedeten Resolution fordert der Verband neben der Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts die konsequente Durchsetzung aller bestehenden Tempolimits. Wenn bestehende Höchstgeschwindigkeiten tatsächlich eingehalten würden, wäre dies ein erster großer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit.

Dazu sind nach Auffassung des VCD regelmäßige Kontrollen und eine deutliche Verschärfung der Sanktionen bei zu schnellem Fahren notwendig. "Die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten werden heute von vielen Autofahrern eher als Mindestgeschwindigkeiten angesehen, die nicht unterschritten werden sollten" so der Landesvorsitzende des VCD, Matthias Striebich. Die momentane Rechtslage fördert nach Auffassung des VCD diese Haltung. Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h werden heute als Bagatelldelikt geahndet und dementsprechend von vielen Autofahrern auch so angesehen.

Gerade im Stadtgebiet entscheidet es aber oft über Leben oder Tod, wenn ein Autofahrer zum Beispiel 50 km/h statt erlaubter 30 km/h fährt, wie Elisabeth Zorn, Verkehrssicherheitsexpertin des VCD , erläutert: "Wenn ein Kind 15 Meter vor einem Auto auf die Fahrbahn läuft, dann kann ein Autofahrer, der 30 km/h schnell fährt, noch rechtzeitig anhalten. Fährt er 50 km/h, dann hat das Auto einen Anhalteweg von über 27 Metern. Nach 15 Metern beträgt die Aufprallgeschwindigkeit noch 45 km/h. Das Kind würde in diesem Fall fast immer getötet oder schwer verletzt".

Nach bestehender Rechtslage sind die Strafen für zu schnelles Fahren nach Auffassung des VCD aber lächerlich gering. Zum Beispiel führt Tempo 45 statt 30 zum fünffachen Verletzungspotential, kostet aber nur 50 DM Bußgeld. Noch nicht einmal bei Tempo 60 statt erlaubten 30 wird ein Fahrverbot verhängt. "Angesichts des heutigen Maßnahmenkatalogs ist es kein Wunder, dass Raserei weithin als Kavaliersdelikt angesehen wird. Der Wille, für die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zu sorgen, fehlt offensichtlich," betonte Frau Zorn. Das Jahr 2000 ist von der bayerischen Staatsregierung vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Verkehrsunfälle in Bayern zum Jahr der Verkehrssicherheit erklärt worden. Es ist nach Auffassung des VCD bezeichnend, dass die Staatsregierung in ihrer Verkehrssicherheitskampagne (www.verkehrssicherheit.bayern.de) zwar eine Reihe von wichtigen Themen aufgreift (Alkohol und Drogen, Ferienunfälle, Unfälle im Winter, Schulwege, junge Fahrer, etc.), das Thema überhöhte Geschwindigkeit – auch in Bayern nachweislich Unfallursache Nummer Eins mit schwersten Unfallfolgen – aber ausklammert. Statt den Kommunen per Rundschreiben zu empfehlen, weniger Tempo-30-Zonen auszuweisen, weil die Autofahrer sich nicht daran halten, sollte Innenminister Beckstein sich endlich für schärfere Kontrollen einsetzen, um die alltäglichen Gesetzesverstöße zu ahnden. Schon heute gibt es einen erkennbaren Rückgang bei geschwindigkeitsbedingten Unfällen, wenn in einer Region häufig Tempokontrollen durchgeführt werden.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, fordert der VCD Bayern, den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitungen nach folgenden Maßgaben zu überarbeiten: Die Staffelung der Verwarnungs- und Bußgelder, der Strafpunkte und der Fahrverbotsdauer erfolgt nicht wie bisher nach absoluter, sondern nach relativer Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Somit entfallen die Unterscheidungen "innerorts / außerorts" ebenso wie die nach Fahrzeugklassen. Einer linearen Stufung der Überschreitungsbereiche der Geschwindigkeit wird eine progressive Stufung der Verwarnungs- und Bußgelder bzw. der Strafpunkte und der Dauer des Führerscheinentzugs zugeordnet. Da Kraftfahrzeuge mit steigender Geschwindigkeit eine sehr stark ansteigende Gefahr für Leib und Leben insbesondere von Fußgängern und Radfahrern, aber natürlich auch für andere Kraftfahrer darstellen, müssen auch die Sanktionen mit dem Grad der Überschreitung stark ansteigen.

Ein neuer Straftatbestand «Erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit», der ab 100% Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (und damit dem 16-fachen Gefährdungspotential) greift, unterstreicht die Zielsetzung, die Risikozunahme zu würdigen. Dabei werden Bagatellvergehen ausgeschlossen, indem festgelegt wird, dass die Überschreitung mehr als 20 km/h betragen muss. Die fahrlässige Tat wird ebenfalls bestraft, weil sie in gleicher Weise gefährdet wie die vorsätzliche Tat, allerdings mit geringerem Strafmaß, weil das Übersehen von Verkehrsschildern nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Beiliegend erhalten Sie die vollständige Resolution des VCD Bayern im Wortlaut.

Für Rückfragen: Elisabeth Zorn, Tel. 08152/78763 oder VCD-Landesbüro, Tel. 0911/47 17 43, Mobiltelefon 0172/52 52 513

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