Pressemitteilung
11/2023

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Nürnberg, 20. Juni 2023

Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern - eine wirkungslose Absichtserklärung

Nach dem enttäuschenden Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs geht die Arbeit weiter: Der VCD als einer der Träger des Bündnis Radentscheid Bayern gibt eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab. Anlass ist die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr am 20. Juni 2023.

Angehört wurden lediglich der bayerische Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag. Eine Beteiligung des Radentscheids wie in NRW und Berlin ist in Bayern nicht erfolgt und auch die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern (AGFK) durfte ihre Expertise bis dato nicht einbringen.

Andreas Kagermeier, stellvertretender Beauftragter des VCD Landesverband Bayern für den Radentscheid sagt: "Es ist enttäuschend, dass lediglich die drei bayerischen kommunalen Spitzenverbände offiziell um eine Stellungnahme gebeten worden sind. Dass z. B. die Expertise von ADFC, VCD und auch der AGFK vom Landtag nicht aktiv angefragt worden ist, zeugt von keinem guten Stil in dem Prozess."

Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits deutliche Kritik am Gesetzesentwurf geäußert und substantielle Nachbesserungen - auch im Sinne des Radentscheid Bayern - angemahnt.

Die Träger des bayerischen Radentscheids, ADFC und VCD Bayern, haben deshalb an die Ausschussmitglieder jeweils eine Stellungnahme übersendet, die wir hiermit veröffentlichen. Mehr als 100 000 Menschen in Bayern, die für den Radgesetzentwurf des Bündnisses "Radentscheid Bayern" abstimmen wollten, fordern ein umfassendes und gehaltvolles Radgesetz. Der Entwurf der Fraktionen von CSU und Freien Wählern stellt demgegenüber mehr eine zwar nette, aber weitgehend unverbindliche wirkungslose Absichtserklärung dar!

Kontakt: Andreas Kagermeier, Tel. 0172 9600865

 

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