Pressemitteilung
16/2020

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Verkehrsclub Deutschland
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Nürnberg, 17. November 2020

Gut für die Fahrgäste: Bayerntarif für Bus und Bahn

Der Bayerntarif ist eine lobenswerte Initiative von Verkehrsministerin Schreyer, findet der ökologische Verkehrsclub Deutschland. Das Angebot sollte jedoch Bahncard-Rabatt gewähren und auch am Schalter zu erwerben sein und nicht nur als elektronisches Ticket.

Mit der Einrichtung eines Bayerntarifs für Fahrten außerhalb der Verkehrsverbünde macht die Verkehrsministerin einen großen Schritt in die richtige Richtung. Gerd Weibelzahl, ÖPNV-Experte im VCD Bayern: "Aktuell ähnelt das bayerische Tarifsystem einem undurchdringlichen Dickicht. Das Chaos zu ordnen, ist eine Herkulesarbeit. Ministerin Kerstin Schreyer wird viel Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft brauchen angesichts mehrerer Verbünde, vieler Verkehrsunternehmen mit eigenständigen Tarifen und einer Vielzahl von Einzeltarifen der Mittel- und Kleinstädte."

Im Bayerntarif muss es auch einen Rabatt für Bahncard-Inhaber geben, fordert der VCD. Würde die Bahncard in Bayern nur noch in Intercitys und ICEs gelten, wäre sie für viele Nutzer nicht mehr attraktiv. Das Nachbarland Baden- Württemberg macht es vor, dort gilt die Bahncard in sehr vielen Verkehrsverbünden und auch im Landestarif. Weibelzahl erläutert diese Forderung: "Würde die Bahncard nicht anerkannt, dann würden Fahrten vor allem im ländlichen Raum und im Gelegenheitsverkehr, für den der Landestarif eigentlich hauptsächlich dienen soll, teurer."

Weibelzahl sieht den angestrebten elektronischen Fahrschein positiv, er ist die notwendige Antwort auf die zunehmende Digitalisierung. Allerdings verfügt aktuell nicht jeder Bürger über einen Zugang oder die Kenntnisse, mittels einer App Fahrkarten zu kaufen. Weibelzahl: "Es dürfen hier keine Zugangshürden aufgebaut werden. Es muss möglich sein, eine Fahrkarte am Schalter, am Automaten oder beim Fahrpersonal zu erwerben."

Der VCD sieht sich als konstruktiver Partner bei der Entwicklung des wichtigen Bayerntarifs und wird seine Forderungen auch im persönlichen Gespräch im Ministerium vorbringen.

Für Fragen steht Ihnen Gerd Weibelzahl unter Tel. 0160/9460 5819 zur Verfügung.

 

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