Pressemitteilung
09/2020

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Nürnberg, 19. Juni 2020

Öffentlicher Nahverkehr muss Pflichtaufgabe der Kommunen werden

In Bayern ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bisher eine freiwillige Aufgabe der Kommunen. Entsprechend wird er mehr oder weniger schlecht umgesetzt. In Rheinland-Pfalz soll durch ein neues Nahverkehrsgesetz der öffentliche Nahverkehr zur kommunalen Pflichtaufgabe werden. Diesem Beispiel sollte Bayern folgen.

"Öffentlicher Nahverkehr gehört zu den staatlichen Aufgaben wie Schulen und Feuerwehr. Ohne einen gut ausgebauten öffentlichen Verkehr wird der ländliche Raum abgehängt und die Städte ersticken im Verkehr. Damit endlich alle Landkreise und Städte einen ÖPNV auf die Beine stellen, der wirklich eine Alternative zum Pkw ist, muss der Freistaat die Kommunen in die Pflicht nehmen", meint Gerd Weibelzahl, ÖPNV-Experte des VCD Bayern. Der Freistaat sollte aber nicht nur die Pflicht einfordern, sondern auch Qualitätsstandards setzen: enger Takt, schnelle Anschlüsse beim Umsteigen, Verbindungen über Landkreisgrenzen hinweg, Barrierefreiheit, übersichtliche Tarife. Dazu gehört, den Landkreisen und kreisfreien Städten das nötige Geld zur Verfügung zu stellen.

Die Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" des Landtags stellte in ihrem Abschlussbericht Anfang 2018 fest, dass auch viele freiwillige Aufgaben der Kommunen unverzichtbar sind – so z. B. der ÖPNV – und empfahl: "Insbesondere ist die Aufnahme des allgemeinen ÖPNV als Pflichtaufgabe der Kommunen mit entsprechender Mittelausstattung zu prüfen." Allerdings kommen nicht alle Landkreise und kreisfreien Städte dieser freiwilligen, aber ungemein wichtigen Aufgabe im erforderlichen Umfang nach. "Viele Landkreise bauen ihren ÖPNV vorbildlich aus. Es gibt aber immer noch Kreise, die nicht viel mehr zu bieten haben als die Mitfahrt in Schulbussen", stellt Gerd Weibelzahl fest.

Der ökologische Verkehrsclub VCD appelliert an den Landtag, die von ihm erarbeiteten Ergebnisse nun in Gesetzesform zu gießen.

Für Fragen steht Ihnen Gerd Weibelzahl unter Tel. 0160/9460 5819 zur Verfügung.

 

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