Pressemitteilung
02/2020

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Nürnberg, 31. März 2020

Abstand in Bus und Bahn ermöglichen

Fahrpläne nicht zu stark ausdünnen

Volle Busse und Bahnen sind in der Corona-Krise ein großes Sicherheitsrisiko. Einige ÖPNV-Unternehmen verkürzen ihren Fahrplan derzeit drastisch und riskieren so gefährliches Gedränge in den Fahrzeugen. Der ökologische Verkehrsclub VCD appelliert an die Verkehrsbetriebe, ausreichend Abstand zum Schutz der Fahrgäste zu ermöglichen.

Gerd Weibelzahl vom VCD Bayern, Experte für den öffentlichen Nahverkehr auf Schiene und Straße: "Viele Fahrgäste sind auf den ÖPNV angewiesen. Sie müssen auch jetzt mit Bussen und Bahnen in die Arbeit und zum Einkaufen fahren. Fahrpläne dürfen nicht so weit ausgedünnt werden, dass das nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist." Auch damit die Fahrgäste den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten können, müssen die Fahrpläne dicht genug bleiben. Auf der Schiene dürfen gerade jetzt nicht kürzere Züge eingesetzt werden. In den Städten sollten wo immer möglich Gelenkbusse fahren.

Gerd Weibelzahl: "Natürlich verstehen wir, wenn das Angebot eingeschränkt wird, um in der Krise durchgehend ein verlässliches Angebot aufrecht erhalten zu können. Die Einschränkungen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Leute im Zug oder im Bus direkt nebeneinander sitzen müssen oder gar gedrängt stehen." Ob dafür der Ferienfahrplan für Werktage oder der Samstagsfahrplan die richtige Lösung ist, muss vor Ort entscheiden werden. In München gilt weitgehend der übliche Fahrplan, Nürnberg und Würzburg kommen gut mit dem Samstagsfahrplan auch unter der Woche zurecht. Wichtig ist es, auf eine zu hohe Auslastung zum Beispiel im Berufsverkehr sehr schnell mit dichteren Fahrtenangebot zu reagieren. Bamberg und Coburg bieten nur noch den Sonntagsfahrplan - das ist kein akzeptables Angebot mehr. DB Regio hat den Fahrplan zum Teil sogar gegenüber dem Sonntagsfahrplan reduziert und setzt kürzere Züge ein. Lobenswert dagegen unter anderem das Verhalten von Agilis: Auf den meisten Strecken wird weiterhin nach dem Regelfahrplan gefahren.

Für den Bahnverkehr ist der Freistaat verantwortlich, für Busse und Straßenbahnen die Städte und Landkreise. Gerade die öffentliche Hand sollte Vorbild sein und das Einhalten des Mindestabstands, den sie selbst vorschreibt, auch den Kunden des öffentlichen Verkehrs ermöglichen.

Höchste Aufmerksamkeit verdient der Schutz der Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs. So sollte Fahrkartenverkauf im Bus derzeit tabu sein.

Für Rückfragen steht Ihnen Gerd Weibelzahl vom Vorstand des VCD Landesverband Bayern persönlich zur Verfügung, Tel. 0160/ 94 60 58 19. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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