Pressemitteilung
16/2019

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Nürnberg, 26. Juni 2019

Europäischer Gerichtshof: Dort messen, wo die Schadstoffbelastung am größten ist

Der VCD Bayern begrüßt ausdrücklich die Klarstellung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Demnach sind Luftschadstoffe an den Stellen mit höchster Belastung zu messen. Nur so kann sichergestellt werden, dass überall in einer Stadt oder Region die Grenzwerte eingehalten und damit die gesamte Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden geschützt wird.

In vielen bayerischen Orten wie z. B. Passau oder Bamberg stehen die amtlichen Messstationen außerhalb und messen nur gemittelte "Hintergrundwerte". "Problematisch wird dies dann, wenn sich wie in Passau die Behörden auf diese Mittelwerte berufen anstatt die tatsächlich höhere Belastung der Anwohner zu berücksichtigen. Damit sollte spätestens nach diesem Urteil des EuGH Schluss sein. Es kann nicht angehen, dass das Grundrecht auf Gesundheit nur einem Teil der Menschen zugestanden wird", fordert Bernd Sluka, der VCD-Kampagnenleiter für Luftmessungen.

Der VCD hat dieses in den Richtlinien der EU festgelegte Prinzip schon umgesetzt. "Wir messen seit mehreren Jahren Stickoxide und Feinstaub dort, wo Menschen den höchsten Werten ausgesetzt sind", bekräftigt Sluka. In Bayern konnte der VCD damit nachweisen, dass Stickoxide ein flächendeckendes Problem sind und auch in Städten überschritten werden, die scheinbar den Grenzwert einhalten. Beispiele sind Passau, Nürnberg Freising und Dachau. Rechtliche Schritte für bessere Luft in bayerischen Städten sind in Vorbereitung.

Für Rückfragen steht Ihnen der VCD-Vorsitzende Bernd Sluka gerne persönlich unter Tel. 0176/420 63 287 zur Verfügung. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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