Pressemitteilung
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Verkehrsclub Deutschland |
Landesentwicklungsplan ergänzen:Mobilitätsprüfung für GewerbegebieteDer Verkehrsclub Deutschland VCD fordert eine Mobilitätsprüfung für neue Gewerbegebiete außerhalb von Ortslagen in seiner Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. "Dem in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorgesehenen Wegfall des Anbindegebots stehen wir kritisch gegenüber", betont Gerd Weibelzahl vom Landesvorstand Bayern des ökologischen Verkehrsclubs VCD. Dennoch will der VCD manchen Kommunen im Einzelfall die Ausweisung von neuen Gewerbegebieten nicht verbauen, da es oftmals im Gemeindegebiet direkt angrenzend an die Bebauung keine geeigneten Flächen gibt bzw. Konflikte mit der Bevölkerung zu erwarten sind. "Wir stellen uns aber gegen die derzeitige Rosinenpickerei mancher Kommunen, welche die Gewerbesteuereinnahmen aus neuen Gewerbegebieten gerne mitnehmen, aber keine Verantwortung für das damit verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen übernehmen", stellt Weibelzahl klar. Der VCD fordert, dass im Landesentwicklungsplan ein Passus ergänzt wird, dass bei Ausweisungen neuer Gewerbegebieten abseits der vorhandenen Bebauung eine Mobilitätsprüfung stattfindet. Das neue Gewerbegebiet darf erst dann genehmigt werden, wenn die Kommune sicherstellt, dass über ein Mobilitätspaket eine Einsparung von Kohlendioxidemissionen um 40 % in einem Zeitraum von zehn Jahren ermöglicht wird. "Mit diesem Vorschlag möchten wir bei den Kommunen die Kreativität anregen, durch die Einrichtung von Mobilitätsmanagement sich mit dem Thema Mobilität überhaupt zu beschäftigen und gute Lösungen zu entwickeln", begründet der Landesvorsitzende des bayerischen VCD, Bernd Sluka, den Vorstoß des Verkehrsclubs. Neben zusätzlichen Buslinien können zum Beispiel ein CarSharing-System oder ein Fahrradverleih eingerichtet werden. Es gibt viele Beispiele gelungenen Mobilitätsmanagements.
Hintergrund: Für Rückfragen steht Ihnen Gerd Weibelzahl vom Vorstand des VCD Landesverband Bayern persönlich zur Verfügung, Tel. 0160/ 94 60 58 19. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro. |