Pressemitteilung
15/2016

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München, 31. Dezember 2016

Luftverschmutzung: Aussitzen statt entgiften

Am 29. Juni verurteilte das Bayerische Verwaltungsgericht München den Freistaat und die Stadt München dazu, innerhalb eines Jahres wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Überschreitung der Grenzwerte durch das Atemgift Stickstoffdioxid zu beenden. Der ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD kritisiert, dass von dieser Frist ist nun die Hälfte verstrichen ist, ohne dass eine Umsetzung wirksamer Maßnahmen in Sicht ist.

"Der VCD hat zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe dieses Urteil erstritten", erinnert Bernd Sluka, der Vorsitzende des VCD Landesverbands Bayern. "Doch auch in dieser Woche liegen die Messwerte in München der Spitze über 120 Mikrogramm pro Kubikmeter, beim Dreifachen des Erlaubten."

Kurzfristig wirksame Maßnahmen plant die Stadt München dennoch nicht. Und der bayerische Innenminister Herrmann hat sich kürzlich gegen Fahrverbote für Diesel ausgesprochen. "In diesem Zusammenhang wird gerne behauptet, die gegenwärtige Rechtslage ließe das nicht zu. Doch § 45 StVO bietet die Rechtsgrundlage", weiß Sluka. "Bei Gefährdung der Bevölkerung kann die Straßenverkehrsbehörde 'zum Schutz vor Abgasen' den Verkehr beschränken, also Diesel aussperren."

Dabei bleibt bald nichts mehr anderes übrig. Denn Bundesverkehrsminister Dobrindt hat es nicht einmal in über einem Jahr geschafft, die illegalen Diesel von VW, Opel oder Mercedes nachbessern zu lassen. Sie stoßen oft mehr Stickoxide aus als ältere Diesel-Pkw und mehr als Lkw. Die blaue Plakette, die es möglich gemacht hätte, gezielt nur die besonders dreckigen Autos zu treffen, hat Dobrindt den Städten verweigert.

Eine neue Chance ergibt sich, weil nun Umweltministerin Hendricks einspringt. Sie sieht eine abgestufte Palette von je nach Verschmutzungsgrad gezielt möglichen Maßnahmen vor, wie sie in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien oder Spanien schon längst an der Tagesordnung sind. Darunter sind auch Fahrverbote.

Wird das Problem weiterhin ausgesessen, drohen neue Urteile. So wie in Darmstadt, wo das Verwaltungsgericht keine Wahl mehr gelassen hat und die Sperrung für Diesel unmittelbar als Maßnahme gegen schlechte Luft ausgesprochen hat. Letztlich steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Raum, die dann für alle Städte greift, auch für München und Nürnberg, wo ebenfalls Menschen an Stickoxiden erkranken. "Menschenschutz geht nun mal vor der Bequemlichkeit von Menschen, besonders dann, wenn diese Bequemlichkeit andere schleichend krank macht", bekräftigt Sluka abschließend.

Für Rückfragen steht Ihnen der VCD-Vorsitzende Bernd Sluka unter Tel. 0176/420 63 287 persönlich zur Verfügung. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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