Pressemitteilung
16/2013

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Verkehrsclub Deutschland
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Nürnberg, 12. Juli 2013

Fachtagung des Verkehrsclub Deutschland zur Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs

Fallbeilsituation: ab 2020 klafft eine große Finanzierungslücke

Die VCD-Fachtagung am 10.07.2013 in München zur Zukunft des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat deutlich gemacht, dass schnell etwas geschehen muss, damit Bus und Bahn ihrer Schlüsselfunktion für ein attraktives Verkehrssystem erfüllen können. Mit dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Im Gesetzestext sind die verschiedene förderungsfähigen Vorhaben, die Voraussetzungen der Förderung sowie die Höhe und der Umfang der Förderung angegeben.

Landkreise und Städte müssen Sorge dafür tragen, dass der ÖPNV ausgebaut wird. Das Land Bayern und der Bund müssen sich darüber klar werden, wie die Infrastruktur des ÖPNV nach Wegfall des GVFG im Jahr 2019 finanziert wird. Des Weiteren müssen sie die Landkreise und Städte bei den Betriebskosten der Systeme unterstützen. Wenn in der nächsten Zeit Bund und Länder keine gemeinsame Finanzierungsregelung finden, wird es in sechs Jahren keine Geld mehr geben für den Ausbau von Straßenbahnstrecken, U-Bahn und Stadtbahnen oder auch Busbahnhöfe und Busbeschleunigung. Der Bund ist formal nicht mehr in der Pflicht. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder verantwortlich für die Investitionen des öffentlichen Verkehrs.

Kurt Bayer, stellvertretender Landesvorsitzender des Verkehrsclub Deutschland resümiert: "Es wäre trügerisch zu hoffen, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) doch wie bisher weiterläuft auch über das Jahr 2020 hinaus." Gelder sind notwendig für Investitionen des öffentlichen Verkehrs, da waren sich Referenten und Teilnehmer weitgehend einig. Die künftige Förderung müsse aber etwas anders aussehen.

Selbst wenn es gelingen würde, eine Nachfolgelösung für das GVFG ab 2020 zu finden, so ist u.a. die Frage der Instandhaltung weiterhin ungeklärt. Nach der Daehre-Kommission ist alleine für den Erhalt der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (ohne Neubau) eine Summe von jährlich mindestens 500 Millionen für die nächsten 15 Jahre notwendig.

Es ist übrigens nicht ausreichend, wenn der Freistaat Bayern und die anderen Bundesländer nur die Hand aufhalten gegenüber dem Bund. Bayern und die übrigen Länder sind selbst in der finanziellen Verantwortung und müssen endlich nennenswerte eigene Landesmittel in ihren Haushalten für den öffentlichen Verkehr zweckgebunden bereitstellen. Im Rahmen der Föderalismusreform wollten die Länder die Zuständigkeit für den öffentlichen Verkehr übernehmen und folglich tragen sie damit auch die Finanzierungsverantwortung. Für eine Übergangszeit erhielten die Länder für die neue Verantwortung finanzielle Unterstützung vom Bund. Auf der Fachtagung wurde auch Kritik laut in Bezug auf die Ausgaben und deren Verteilung. Im Wesentlichen wurden GVFG-Gelder in den Ballungsräumen München und Nürnberg investiert, vor allem auch für Großprojekte. Notwendig ist ein sparsamer und effizienter Mitteleinsatz für Verkehrsprojekte des ganzen Landes. Auch ließe sich die verkehrliche Situation kleinerer Städte wie Erlangen, Würzburg, Regensburg mit GVFG-Geldern deutlich verbessern und auch der ländliche Raum ist zu berücksichtigen und zu fördern.

Das Land Bayern soll weiterhin die Städte und Landkreise bei der Planung des ÖPNV vor Ort z. B. über die Definition von Standards bei der Erstellung der Nahverkehrspläne unterstützen. Die Umsetzung der Standards vor Ort kann dann über ziel gerichtete Auszahlung der Zuschüsse für Betriebskosten unterstützt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die stellvertretende Vorsitzende des VCD Landesverbands Bayern, Sonja Ziesak, gerne persönlich zur Verfügung, Tel. +49-172-8085084. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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