Pressemitteilung
19/2011

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Verkehrsclub Deutschland
Landesverband Bayern e.V.
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Telefax (0911) 47 64 73


Nürnberg, 11. Oktober 2011

VCD Bayern fordert:

Bayern soll dem Entwurf zum Personenbeförderungsgesetz der anderen Bundesländer zustimmen

"Auch wenn der am 7. September 2011 dem Verkehrsausschuss des Bundestages vorgelegte Entwurf der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen von der anderen politischen Couleur stammt, fordern wir das Land Bayern auf, dem Entwurf zustimmen", sagt Gerd Weibelzahl, der Experte für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) beim Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Bayern.

"Wir haben uns ausführlich mit dem Gesetz beschäftigt und sind zur Überzeugung gelangt, dass mit dem Gesetzesentwurf bestehende rechtliche Unklarheiten, welche die ÖPNV-Branche seit mehr als einem Jahrzehnt beschäftigen, ausgeräumt werden", ergänzt Weibelzahl. Durch den Gesetzentwurf wird die Planungskompetenz der Landkreise und Städte als für die Gestaltung verantwortliche öffentliche Träger gestärkt. Der von diesen aufzustellende Nahverkehrsplan dient als Grundlage für die Bewertung, ob ein ohne Zuschuss angebotener Verkehr eines Verkehrsunternehmens genehmigungsfähig ist.

Sehr erfreut ist der VCD Bayern darüber, dass der Einsatz barrierearmer Busse als Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung gefordert wird. "Somit wird die Teilhabe vieler Bevölkerungsgruppen am ÖPNV wie z.B. Familien mit Kindern, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Senioren gesichert, welche bislang die oftmals im ÖPNV eingesetzten Hochflurbusse nur unzureichend nutzen können", erwähnt Weibelzahl einen weiteren Vorteil des Gesetzesentwurfes.

Dies sind im Einzelnen:

  • Die Ausgleichszahlungen für die Ausgabe verbilligter Fahrkarten an Schüler und Auszubildende sowie die Fahrgelderstattungen für Schwerbehinderte werden bei der Bewertung von sog. "kommerziellen Verkehren", d. h. Verkehre ohne weitere Zuschüsse der öffentlichen Hand, als Einnahmen berücksichtigt.
  • Kann ein Verkehr nicht ohne Zuschuss gefahren werden, so kann der Aufgabenträger die Interessen des Mittelstandes z.B. im Rahmen einer Direktvergabe berücksichtigen.
  • Die Verkehrsunternehmen werden vor dem Missbrauch der Planungskompetenz durch die Aufgabenträger durch überhöhte Standards in den Nahverkehrsplänen geschützt. Bleibt der Aufgabenträger bei der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages hinter den Vorgaben des Nahverkehrsplanes zurück, erhalten die Verkehrsunternehmen erneut das Recht, einen kommerziellen Verkehr zu beantragen. Es gilt dann das reduzierte Angebotsniveau des Dienstleistungsauftrages.

Der VCD Bayern sieht in der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum eine wichtige Zukunftsaufgabe. "Wir haben eine Broschüre aufgelegt, in welchen wir neun Spielregeln für die Verantwortlichen in Politik, Verwaltungen und den Busbetrieben festlegen. Werden diese eingehalten, dann sind die Fahrgäste die Gewinner", weist Weibelzahl abschließend auf das Engagement des Verkehrsclubs hin. Diese Broschüre kann beim VCD Bayern per Mail an oder telefonisch unter (0911) 47 17 43 bestellt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Gerd Weibelzahl vom Vorstand des VCD Landesverband Bayern gerne zur Verfügung, Tel. 0160/ 94 60 58 19. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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