Pressemitteilung
16/2011

VCD Logo - Neue Wege

Verkehrsclub Deutschland
Landesverband Bayern e.V.
Hessestraße 4
90443 Nürnberg
Telefon (0911) 47 17 43
Telefax (0911) 47 64 73


Nürnberg, 2. September 2011

Alkohol im öffentlichen Verkehr:

Kontrollen statt Verbote

Gegen ein pauschalisiertes Alkoholverbot in den Münchner und Nürnberger S-Bahnen hat sich der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) ausgesprochen. Der bayerische Landesverband des VCD erteilt damit entsprechend populistischen Forderungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann eine klare Absage.

In der Debatte, die durch den aktuellen Beschluss im Hamburger ÖPNV ein Alkoholverbot auszusprechen, angefacht wurde, gehe es aus Sicht des bayerischen VCD-Vorsitzenden Bernd Sluka nicht primär um den Alkoholkonsum, sondern um negative Auswirkungen des Betrunkenseins. Sluka: "Ein gepflegtes Bier oder ein Glas Wein gerade bei längeren Reisen muss nicht unbedingt gleich der Auslöser für Krawalle sein". Zum stilvollen Reisen dürften alkoholische Getränke durchaus dazu gehören - nicht nur im Fernverkehr, sondern durchaus auch auf längeren S-Bahn- und S-Bahn-ähnlichen Strecken. Nicht zu Unrecht verweise die Deutsche Bahn AG mit ihrer Absage an generelle Alkoholverbote auf einen entsprechenden gemeinsamen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom Herbst vergangenen Jahres.

"Wo wolle man überdies die Grenze ansetzen, wenn der gewaltauslösende Alkoholabusus schon vor der eigentlichen Reise stattfindet - sei es beim Kegelabend, rund ums Fußballstadion oder wie jetzt in Kürze auch wieder beim Wiesnbesuch?", fragt der VCD-Vorsitzende. Auch sind harte Alkoholika, die dann verdeckt in Softdrinks gemischt werden, kaum zu erfassen. "Ein Alkoholverbot, das nicht kontrollierbar ist, bleibt ein Papiertiger", stellt Sluka klar.

Schon heute kann das Bahnpersonal solche Reisenden, die andere Fahrgäste über Gebühr stören oder belästigen oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen von der Beförderung ausschließen (Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, § 6.1. "Allgemeine Verhaltenspflichten"). Um den Problemen von Gewalt und Vandalismus wirklich Herr zu werden, müsse man deshalb vielmehr bei einer wirksamen Kontrolle ansetzen. Sluka: "Wer die Sicherheit verbessern will, sollte mehr Personal in den Zügen einsetzen. Der Bayerische Staat ist gefordert, dies bei Ausschreibungen entsprechend zu berücksichtigen."

Für Rückfragen steht Ihnen der VCD-Vorsitzende Bernd Sluka unter Tel. 0176/451 99 555 persönlich zur Verfügung. Tel. 0160/ 94 60 58 19. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

zur Homepage

zurück zur Presseseite

zum Pressearchiv