Pressemitteilung
23/2008

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Verkehrsclub Deutschland
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Nürnberg, 26. August 2008

VCD fordert die kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen

Zur heutigen Mitteilung des Verkehrsministeriums, dass zusätzliche "Radlwagen" in stark nachgefragten ALEX-Zügen eingesetzt werden bemerkt der Vorsitzende des bayerischen Landesverbandes des Verkehrsclub Deutschland Bernd Sluka:

"Zusätzliche Kapazitäten für die Fahrradmitnahme in stark nachgefragten Zügen bereitzustellen ist zwar auch nötig. Viel wichtiger wäre jedoch, wenn Frau Ministerin Müller endlich den Auftrag des Landtags vom März umsetzen würde, die kostenfreie Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen sicherzustellen."

Bisher sind die Modalitäten zur Fahrradmitnahme in Bayern sehr uneinheitlich geregelt. So kann es vorkommen, dass sie auf einem Abschnitt einer Bahnlinie kostenlos ist, während man ein paar Stationen weiter dafür teuer bezahlen muss. "Aber es geht noch verwirrender", erklärt Sluka. "Beispielswiese darf man von Plattling aus das Fahrrad in zwei der vier möglichen Fahrtrichtungen ein Fahrrad kostenlos im Zug mitnehmen, in den zwei anderen aber nicht." Viele Leute sind schon auf dieses Verwirrspiel reingefallen und haben im Zug wegen angeblichem "Schwarzfahren" 40 Euro bezahlen müssen, obwohl sie selbst eine gültige Fahrkarte hatten.

Das Haupthindernis bei der Verwirklichung des Landtagsbeschlusses stellt dabei der Haltung der Deutschen Bahn AG dar. "Die DB fordert irrsinnige Summen um ein paar Fahrräder in den ohnehin dafür vorgesehenen Abteilen mitzunehmen, die meist leer durch die Gegend fahren", stellt der VCD-Vorsitzende fest. Dass es auch anders geht, bezeugen bestehende Verträge zwischen der DB und einigen Landkreisen, für die wesentlich weniger Entgelt vereinbart wurde. Sluka: "Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die DB AG seit ihrer Privatisierung auch in diesem Bereich versucht, möglichst viele staatliche Gelder abzukassieren."

Für Rückfragen steht Ihnen der Landesvorsitzende Bernd Sluka unter Tel. 0151/11 68 20 76 persönlich zur Verfügung. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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