Pressemitteilung
03/2008

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Nürnberg, 23. Januar 2008

Das Volksbegehren "Für Bayern - Nein zum Transrapid" wurde dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt

Der VCD hofft auf eine bürgernahe Entscheidung

Über 38.000 Stimmberechtigte haben den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens gegen den Bau des Transrapids unterzeichnet. Der Landesverband des Verkehrsclub Deutschland (VCD) unterstützt den Antrag und hofft, dass eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit des Volksbegehrens bestätigt.

Das Verfassungsgericht hat zu entscheiden, ob das Volksbegehren in den Staatshaushalt eingreifen würde oder nicht. Ein Eingreifen in den Haushalt wäre der Argumentation der bayerischen Staatsregierung folgend, nach Artikel 73 der Bayerischen Verfassung unzulässig. Über die Gesamtheit der Ausgaben und Einnahmen des Staates soll demnach allein das Parlament entscheiden.

Matthias Striebich, Mitglied im Vorstand des VCD Landesverbandes Bayern, hält diese Argumentation für fragwürdig. Ein direktes Eingreifen des Volksbegehrens in die Budgethoheit des Parlaments kann er nicht erkennen. "Hier könnte man einmal die Frage stellen, ob die CSU damit nicht jedwedes Volksbegehren und damit jegliche Form der direkten Demokratie gegen ihre 'Alleinherrschaft' aushebeln will, denn irgendwelche finanzielle Auswirkungen (positiv oder negativ) hat ja nahezu jede auf diesem Weg initiierte Entscheidung."

Das Staatsministerium des Inneren hat den Antrag auf die Zulassung des Volksbegehrens nun dem Verfassungsgerichthof zur Überprüfung vorgelegt. Von Seiten des Ministeriums wird weiter gegen das Plebiszit argumentiert, dass eine Ablehnung der Magnetschwebebahn noch nicht zu Einsparungen führen würde. Das Problem der Verkehrsanbindung des Münchner Flughafens bestünde weiter und eine alternative Lösung sei unter Umständen sogar mit größeren Kosten für den Freistaat verbunden, vermeldete das Staatsministerium des Inneren in einer Pressemitteilung.

Diese Aussagen hält der VCD schlichtweg für falsch und irreführend. Tatsächlich gibt es mit dem Ausbau des S-Bahn Netzes eine praktikable und weitaus kostengünstigere Alternative zum Transrapid. "Wir brauchen keinen Transrapid, der Milliarden verschlingt, aber nur die Fahrzeit für ein paar Fluggäste um ein paar wenige Minuten gegenüber einer Express-S-Bahn verkürzt", so Matthias Striebich. Ein möglicher Abzug von Bundesfördermitteln in dem Fall, dass der Transrapid nicht gebaut und eine Alternative verwirklicht wird, wäre nach Meinung des VCD das kleinere Übel. Selbst bei großzügiger Berechnung der Alternativen zur Magnetschwebebahn sind die zu erwartenden Kosten für den Freistaat, auch nach Abzug eventueller Bundesbeteiligungen, in jedem Fall geringer.

Die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens "Für Bayern - Nein zum Transrapid" wäre nicht nur finanz- und verkehrspolitisch katastrophal. Eine Ablehnung wäre ein Schlag ins Gesicht des freien Bürgerwillens. Über 38.000 Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass sie selbst über den Sinn oder Unsinn des Transrapidbaus entscheiden möchten. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ihnen diese Chance genommen werden soll.

Für Rückfragen steht Matthias Striebich, der stellvertretende Landesvorsitzende des VCD Bayern gerne persönlich zur Verfügung: Tel. 0172 / 841 83 23. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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