Pressemitteilung
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Verkehrsclub Deutschland |
Kostenlose Fahrradmitnahme im Schienennahverkehr in BayernDer VCD Landesverband Bayern fordert: "Fahrräder sollen in allen bayerischen Zügen kostenlos mitgenommen werden!"An Stelle des bisherigen "Flickenteppichs" aus kostenlos auf der einen Strecke und teurem Fahrradticket auf der nächsten, sollte endlich eine einheitliche Regelung treten. "Und das kann angesichts des Klimawandels nur heißen: Kostenlos in allen Nahverkehrszügen. Denn Fahrrad und Bahn ergänzen sich wunderbar," findet Bernd Sluka, Vorsitzender des Verkehrsclubs (VCD) in Bayern. Das Fahrrad schließt die zunehmenden Lücken im öffentlichen Nahverkehr: Mit dem Fahrrad zum Bahnhof, Fahrrad in den Zug und am Ziel die letzten Kilometer wieder mit dem Rad. Zugfahren würde durch kostenlose Fahrradmitnahme attraktiver und könnte damit auf mehr Strecken als bislang das Auto ersetzen. Die Bahn AG versucht gegenwärtig das Gegenteil: Nämlich die Fahrradmitnahme auch in Nahverkehrszügen einzuschränken oder abzukassieren. Entweder direkt bei den Kunden oder bei den Landkreisen. Einige Landkreise haben die kostenlose Fahrradmitnahme bisher durch Ausgleichszahlungen an die Bahn ermöglicht. Jetzt fordert die Bahn hierfür ein Vielfaches des bisherigen Preises. Der VCD Bayern sieht daher Verkehrsministerin Müller in Zugzwang. "Wir fordern Frau Ministerin Müller auf, hier Ordnung zu schaffen. Schließlich bezahlt der bayerische Staat für den Schienennahverkehr in Bayern und daher sollte es auch möglich sein, der Bahn in Bayern klarzulegen, dass die kostenlose Radmitnahme eine wichtige, politisch gewollte und notwendige Ergänzung ihres Angebots darstellt," bekräftigt Sluka. Zumindest aber sollte die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die für die Vergabe der Nahverkehrsleistungen in Bayern zuständig ist, dazu angehalten werden, bei allen zukünftigen Ausschreibungen und Verhandlungen die kostenlose Fahrradmitnahme stets zu berücksichtigen. Bei Rückfragen steht Bernd Sluka, der Landesvorsitzende des VCD Bayern gerne persönlich zur Verfügung: Tel. 0151 / 11 68 20 76. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro. |