Pressemitteilung
15/2007

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Nürnberg, 25. April 2007

Fahrradabstellplätze fördern

VCD Bayern fordert eine zeitgemäße Änderung der Bayerischen Bauordnung

Der VCD Bayern fordert, Fahrradabstellplätze gleichberechtigt mit Autoabstellplätzen zu behandeln. "Angesichts des Klimawandels ist es an der Zeit, endlich die angestaubte Bevorzugung des Autos zu beseitigen", fordert Bernd Sluka, Vorsitzender des Verkehrsclubs in Bayern.

Der Bayerische Landtag reformiert zur Zeit die Bayerische Bauordnung. Darin festgeschrieben ist immer noch die Pflicht, ausreichend Stellplätze für Autos vorzuhalten. "Diese antiquierte Regelung hat für die ungehemmte Verbreitung des Autofahrens auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer gesorgt. Denn wer ein Auto vor der Haustür stehen hat, der fährt mit dem Auto, statt den öffentlichen Verkehr zu nehmen oder erst das Rad aus dem Keller zu tragen", erklärt Sluka.

Mindestens das gleiche wie für Autos müsse für Fahrräder gelten, findet der VCD, und fordert deswegen den Bayerischen Landtag auf, in § 52 der Bayerischen Bauordnung Fahrradstellplätze gleichwertig vorzuschreiben. Ebenerdig erreichbare Fahrradstellplätze müssen bei jedem Bauvorhaben in ausreichender Zahl auf dem gleichen Grundstück mitgebaut werden. Die Stellplätze sollten von guter Qualität sein - keine schädlichen Felgenklemmer - und zum Diebstahlschutz das Anschließen des Rahmensermöglichen, so wie es die bayerische Polizei empfiehlt. Überdachungen bieten einen sinnvollen Wetterschutz. Näheres können, wie bei den Autoparkplätzen bzw. Garagen, die Gemeinden in Stellplatzsatzungen regeln.

Rückfragen an Bernd Sluka, Tel. 0151 / 11 68 20 76 oder das VCD-Landesbüro

 

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