Pressemitteilung
14/2007

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Nürnberg, 23. April 2007

Radwege sind nicht sicher

Jetzt noch schnell die Petition gegen die Radwegbenutzungspflicht unterschreiben!

Nur noch bis zum Freitag besteht die Möglichkeit, die laufende Petition zur Abschaffung der Benutzungspflicht von Radwegen zu unterzeichnen. Der VCD Bayern unterstützt diese an den deutschen Bundestag gerichtete Petition und fordert alle Bürger auf, es ihm gleichzutun. Mit unterzeichnen kann jeder im Internet über www.radwege-petition.de. Inzwischen hat die Petition über 15000 Mitzeichner gefunden.

"Nichts spricht für die Benutzungspflicht von Radwegen, die einstmals 1936 eingeführt wurde, um die Radfahrer von der Fahrbahn zu bekommen", erklärt Bernd Sluka, der Vorsitzende des Verkehrsclubs in Bayern. Später wurde dann der Grund "Verkehrssicherheit" nachgeschoben. Zahlreiche Untersuchungen haben aber seit den 80er-Jahren aufgezeigt, dass Radwege an den Straßen die Unfallgefahr sogar erhöhen.

"Das Gefühl der Sicherheit auf Radwegen trügt. Radfahrer, die auf Radwegen, aber auch auf Gehwegen fahren, werden viel leichter übersehen und an Kreuzungen häufiger angefahren, als solche, die stattdessen auf der Fahrbahn unterwegs sind. Und zwischen den Kreuzungen werden die Unfälle nicht seltener oder leichter, nur andere", fasst Sluka zusammen. Es sei an der Zeit, daraus die Konsequenzen zu ziehen und den Zwang, auf gefährlichen Radwegen zu fahren, endlich aus der Straßenverkehrsordnung zu streichen. Radfahrer sollen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer selbst entscheiden können, wo sie am sichersten fahren.

Die Förderung des Radverkehrs zum Schutz des Klimas ist ein weiterer Grund, der gegen eine Benutzungspflicht von Radwegen spricht. Sluka: "Radwege bremsen das Vorankommen und behindern damit den Radverkehr. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, auf Radwegen links abzubiegen. Radfahren dauert damit länger und kann schlechter mit anderen Verkehrsmitteln konkurrieren. Dann wird weniger Rad gefahren." Weniger Radfahrer bedeuten aber auch mehr Autos und damit mehr Stau.

Gleichzeitig können zur Zeit viele Radwege nicht eindeutig gekennzeichnet werden, weil ein Schild dafür in der StVO nicht vorgesehen ist. Mit dem Wegfall der Benutungspflicht wäre auch dieses Problem gelöst, weil dann das Radwegzeichen 237 dafür frei würde. "Endlich könnte man zeigen: Hier ist ein Radweg. Sich unsicher fühlende Radfahrer können ihn benutzen. Wer schneller und in der Regel sicherer unterwegs sein will, nimmt stattdessen die Fahrbahn", empfiehlt der Verkehrsexperte.

Rückfragen an Bernd Sluka, Tel. 0151 / 11 68 20 76 oder das VCD-Landesbüro

 

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