Pressemitteilung
16/2003

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Nürnberg, 14. April 2003

VCD Bayern kritisiert Initiative des Landes Bayern zur Aushöhlung des Rechtsschutzes für Naturschutzverbände

Seit dem 1.4. letzten Jahres können die Naturschutzverbände staatliche Planungen auf Grund des geänderten Verbandsklagerechtes gerichtlich überprüfen lassen. Während früher eine Klage gegen eine Planung nur möglich war, wenn der Naturschutzverband ein Grundstück auf der jeweiligen Trasse besessen hat, so ist es nun möglich, auf Grund des Status eines Naturschutzverbandes eine Klage gegen ein Infrastrukturprojekt zu erheben.

Der VCD Bayern befürwortet diese Rechtsänderung, da dadurch eine bessere Kontrolle der staatlichen Verwaltung durch aktive Verbände und Bürger möglich ist. Diese Rechtsänderung ist daher auch im Sinne einer Demokratisierung des Planungsrechtes zu verstehen und fördert das Verständnis der Bürger für staatliches Handeln.

Obwohl die CSU Bayern immer die Rolle des Rechtsstaates positiv darstellt, möchte sie das neue Verbandsklagerecht nun zu Fall bringen. Sie hat im Februar eine Initiative im Bundesrat gestartet, dass die Bundesländer das neue Gesetz nicht zwingend anwenden müssen, sondern die Anwendung des Gesetzes den Ländern freigestellt werden soll. Auf Grund der veränderten Mehrheitssituation im Bundesrat hat dieser zugestimmt, so dass nun der Bundestag am Zuge ist, ob er das Recht ändert oder nicht.

Dieses Handeln der CSU dokumentiert, dass die seit 50 Jahren regierende Partei wohl immer noch geistig beim bayerischen Königsreich stehen geblieben ist, kommentiert der bayerische Landesvorsitzende des VCD, Bernd Sluka, diese Denkweise. Der Bürger wird nur als Stimmvieh angesehen, dass alle fünf Jahren muhen und sich dann wieder hinlegen soll.

Im Zuge seiner jährlichen Klausurtagung hat sich der Vorstand des VCD über die gravierenden Einschnitte der geplanten Nordtangente bei Passau überzeugt. Nach dem neuen Naturschutzgesetz könnte die Zerstörung des Ilztales verhindert werden, bei einer Änderung könnten die Straßenplaner handeln, wie sie wollen und bräuchten auch auf vorhandene europaweite Naturschutzgebiete nach der FFH-Richtlinie keine Rücksicht zu nehmen.

Die Devise der CSU ist also: "Wo kein Richter ist, ist kein Henker". Durch diese Einstellung macht sich die CSU zum Henker der bayerischen Natur, betont Bernd Sluka. Bereits jetzt werden jedes Jahr permanent neue Flächen in Bayern zugebaut auf Grund der Planungsgier der unterschiedlichen Behörden. Wird die Kontrolle der Bürger ausgeschaltet, so sei der Ausverkauf der bayerischen Landschaft nicht mehr zu verhindern.

Der VCD Bayern appelliert daher an die CSU, ihre Haltung zu überdenken, da beileibe nicht jede Planung beklagt wird und die gewonnenen Klagen gravierende Planungsfehler aufgedeckt haben (z.B. bei der Aufhebung des Planfeststellungs-beschlusses für die B 173 bei Lichtenfels auf Grund der Durchschneidung eines europaweiten Naturschutzgebietes).

"Wer Vertrauen in den Bürger hat, erhält dieses Vertrauen auch wieder zurück", resümiert Bernd Sluka mit dem Wunsch an die Regierungsparteien im Bundestag, die Demokratie zu stärken und die Bundesratsinitiative abzulehnen. Dies wäre ein Zeichen dafür, dass den beiden Regierungsparteien der Umwelt- und Naturschutz ein wichtiges Anliegen ist.

Rückfragen bitte an Gerd Weibelzahl, Tel. 0160/3350063

 

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