Pressemitteilung
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Landesverband Bayern e.V. |
Große Chance leichtfertig vergebenVCD bedauert Scheitern des Luftverkehrsabkommens mit der SchweizDer Verkehrsclub Deutschland (VCD) bedauert das Scheitern des Luftverkehrsabkommens mit der Schweiz. Bekanntlich hatten der deutsche und der schweizer Verkehrsminister darin Vereinbarungen über den Flugbetrieb von und nach Zürich über deutsches Gebiet getroffen. Damit sollten die Belastungen für die Bevölkerung vermindert werden. Der Schweizer Nationalrat entschied sich jedoch dafür die Ratifizierung des Staatsvertrages abzulehnen. Der VCD in Bayern befürwortet das Abkommen mit der Schweiz, da es dem Flugverkehr Grenzen gesetzt hätte. Es wären verbindliche und überprüfbare Vorgaben für Nachtflüge und Wochenendflüge geschaffen worden, die auch einklagbar gewesen wären. Zum Bedauern des Verkehrsclubs setzten sich aber die Interessenvertreter des Flugverkehrs durch, deren Ziel eine Steigerung des Zürcher Flughafens um ein Drittel auf 400000 Starts und Landungen pro Jahr ist. "Dies bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung für zehntausende von Menschen: eine Zunahme von Krankheiten durch Lärm und eine Abnahme der Wohnqualität" betont Doris Kraeker, zweite Vorsitzende des VCD in Bayern, die eine Grundsatzdiskussion über Flughafenausbau für nötig hält. Angesichts der Tatsache, dass Lärm zahlreiche ernsthafte Erkrankungen verursacht, ist es höchste Zeit für strenge Nachtflugregelungen. Hoffnung schöpfen die Aktiven des VCD von der Ankündigung des Verkehrsministers Kurt Bodewig im Falle eines Scheiterns des Staatsvertrages eine Rechtsordnung zu erlassen. Nach Informationen des Verkehrsministeriums würde man von maximal 8000 Flugbewegungen pro Jahr über deutschem Gebiet, einer Nachtflugbeschränkung zwischen 21 und 7 Uhr und einer Wochenendbeschränkung zwischen Freitag 21 Uhr und Montag 7 Uhr ausgehen. Diese Vorgaben könnten für zukünftige Nachtflugregelungen eine Vorbildrolle einnehmen. Rückfragen bitte an Doris Kraeker oder das VCD-Landesbüro |