Pressemitteilung
44/2001

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Erding, 29. Oktober 2001

Menschenrecht auf Schlaf auch in Bayern gültig?

VCD fordert bayerische Politiker auf Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu beachten

Der Landesvorstand des Verkehrsclub Deutschland (VCD) zeigt sich erfreut über eine Entscheidung des Europäischen Gericchtshofes, daß Nachtflüge von 23.30 Uhr bis 6 Uhr die Menschenrechte verletzen. Gleichzeitig fordert der VCD die Bayerische Staatsregierung auf die seit März 2001 geltende Nachtflugregelung zurückzunehmen. Die stellvertretende VCD-Vorsitzende in Bayern, Doris Kraeker, hält diese Regelung mit dem neuen Urteil nicht vereinbar.

Am 2. Oktober gab der Europäische Gerichtshof acht Anwohnern des Londoner Flughafens Heathrow recht, die sich gegen nächtlichen Fluglärm gewehrt hatten. Das Gericht stellte fest, daß Nachtflüge gegen das Menschenrecht auf Schlaf verstoßen, wenn der Staat keinen fairen Ausgleich zwischen den Rechten der Anwohner und den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens schafft. Die britische Regierung hatte 1993 eine Lärmkontingentierung für die Zeit von 23.30 Uhr bis 6 Uhr eingeführt. Es wurde aber den Fluggesellschaften freigestellt, ob sie die Quote mit wenigeren lauten oder mit vielen leisen Flugzeugen schaffen.

Die Richter kritisierten zum einen, daß die Schlafstörungen und hierbei vor allem die Probleme beim Wiedereinschlafen zu wenig Beachtung fanden. Für den VCD kann hier eine Parallele zum Münchner Flughafen gezogen werden, der sich auf veraltete Gutachten stützt, die ein sechsmaliges Aufwachen in einer Nacht akzeptieren. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht in einem Lärmkontingent, das vom Europäischen Gerichtshof explizit gerügt wurde. Lärmreduzierungen infolge von technischem Fortschritt kämen nur den Flughafenbetreibern zugute und so würde die Bevölkerung benachteiligt.

Obwohl sich das Urteil nicht auf einen deutschen Flughafen bezieht, können deutsche Politiker oder Gerichte nach Ansicht des VCD in Bayern es nicht einfach ignorieren. Als Folge könnten Tausende betroffener Anwohner Schadenersatzforderungen stellen. Die stellvertretende Vorsitzende des VCD in Bayern, Doris Kraeker, fordert die Bayerische Staatsregierung auf die seit März 2001 geltende Nachtflugregelung zurückzunehmen. Deutschland habe die EU-Charta der Menschenrechte mitunterzeichnet und müsse es auch in deutsches Recht umsetzen.

Rückfragen bitte an Doris Kraeker oder das VCD-Landesbüro

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