Pressemitteilung
17/2000

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Nürnberg, 02. Mai 2000

VCD: Bußgelderhöhung zum 1. Mai ist eine politische Farce

Als völlig unzureichend hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) die jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Bußgeldkatalog bezeichnet. Es genüge nicht, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen als "gefährlich" zu brandmarken und die Strafen nur für diese heraufzusetzen, während das Bußgeld für andere Übertretungen seit vielen Jahren nicht einmal der Inflation angepasst wird.

Die alltäglichen Unfälle im Straßenverkehr werden zum großen Teil aufgrund kleiner Geschwindigkeitsüberschreitungen verursacht - zumindest wären sie ohne diese in vielen Fällen vermeidbar. "Nur auf seltene 'Extremraser' zu verweisen ist irreführend und verleitet dazu, die gängige Praxis des 'ein bisschen mehr schadet nicht' zu verharmlosen," erklärt Bernd Sluka, Recht- und Statistikexperte des VCD Bayern. "Gerade dieses 'bisschen' aber ist es, das Unfallgefahren gleich um ein Vielfaches erhöht - z.B. führt 40 statt 30 schon zum dreifachen Unfallpotential".

Die Einhaltung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen durchzusetzen wäre ein erster Schritt in Sachen mehr Verkehrssicherheit, wie er gerade in Bayern angesichts steigender Zahlen von "Raser-Unfällen" dringend notwendig ist. Dazu gehört neben häufigeren Kontrollen auch der deutliche Hinweis darauf, dass auch kleine Überschreitungen gefährlich sind und nicht geduldet werden. Der VCD Bayern hat dazu in seiner Resolution "Weniger Unfälle durch konsequente Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen" einen Vorschlag ausgearbeitet.

Auch die Heraufsetzung der Verwarnungsgelder für Radfahrer entbehrt jeder sinnvollen Begründung. Die dort als "besonders gefährlich" gebrandmarkten Verstöße wie "Fahren gegen die Einbahnstraße" oder "Missachtung einer Radwegbenutzungspflicht" haben sich in langjähriger Unfallbeobachtung nicht als unfallträchtig herausgestellt. Bei der Radwegbenutzung zeigt sich sogar, dass das Benutzen der Fahrbahn statt eines Radwegs fast immer sicherer ist und somit unfallvermeidend wirkt. Dagegen werden tatsächlich gefährliche Verstöße, wie Vorfahrtsmissachtung oder das Fahren auf Gehwegen mit mehr als Schrittgeschwindigkeit kaum stärker geahndet. "Eine durch und durch politisch gefärbte Änderung, die unter wissenschaftlicher Betrachtung nicht begründbar ist," urteilt Bernd Sluka über die am 1. Mai in Kraft getretenen Bestimmungen. 

Für Rückfragen: Bernd Sluka, Tel. 08509/2681 oder VCD-Landesbüro, Tel. 0911/47 17 43

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